ARTENSCHUTZ BESIEGT WINDSTROM-GIER. KEINE WINDKRAFT IN HOMBERG-ALSFELD, WENN SIE DIE POPULATION DES SCHWARZ- UND ROTMILANS STÖRT

Verwaltungsgericht Gießen hebt Genehmigung für drei Windenergieanlagen für Homberg II bei Alsfeld auf

Mit einem Bescheid aus Dezember 2019 waren vom Regierungspräsidium Gießen in Alsfeld drei Windenergieanlagen (WEA) genehmigt worden, die zusammen mit weiteren drei WEA die Windfarm Homberg ermöglichen sollten. Das Verfahren war ein Präzedenzfall, weil erstmals in Hessen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Individuen der hessischen Verantwortungsarten Rotmilan und Schwarzmilan erteilt wurde. Das Verwaltungsgericht Gießen hat seine Entscheidung in seinem Urteil mitgeteilt: Die Genehmigung wird aufgehoben.