Fortsetzung Klage vor dem VGH Mannheim keine Option mehr. Durch fokussierte Massnahmen sollen pragmatisch die Kräfte gebündelt werden. De Facto hat die Ökowinderzeugung im Straubenhardter Gemeindewald ihr Ziel nicht erreicht.

Protokoll der Jahreshauptversammlung 2022 der Bürgerinitiative Straubenhardt e.V.

Fotos @ Bott, Bernhard Axel

Datum: 10. Februar 2023
Beginn: 19 Uhr
Ende: 22:30 Uhr
Anwesend: 26 Mitglieder
1. Vorsitzender Heinz Hummel
2. Stellvertretender Vorsitzender Jürgen Falkenberg
3. Luciana Kalmbach Kassiererin
Protokollführerin Karin Exss

Tagesordnung für das Jahr 2022
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Heinz Hummel
2. Bericht des Vorsitzenden über das Geschäftsjahr 2022
3. Bericht der Kassiererin über das Geschäftsjahr 2022
4. Bericht der Kassenprüfer über das Geschäftsjahr 2022
5. Bericht über die Ablehnung der Klage beim VHG Mannheim
6. Bericht und Diskussion über das weitere Verhalten der Bürgerinitiative

Top 1 – Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden Heinz Hummel
Der erste Vorsitzende Heinz Hummel begrüßte die Gäste und Mitglieder. Dank geht auch an Christel Olivier, die für das Gemeindeblatt zuständig ist, an Luciana Kalmbach, Karin Exss und Heinz-Werner Olivier für die Kassenberichte, ebenso Dank an Axel Bott, der die Webseite/Homepage sowie den Newsletterdienst betreut, an Ingo Zerrer der die Rechtssituation des Vereins klärt und an Jürgen Falkenberg für die Tabellen der Einspeisungen.

Top 2 – Bericht des Vorsitzenden über das Geschäftsjahr 2022
Die Bundesregierung hat den Ausbau der Windkraft zur Chefsache gemacht und will pro Tag 4-5 Windräder  bauen lassen. Wirtschaftsminister Habeck hat das Notstandverordnungsgesetz zur Beschleunigung zum Bau neuer Windräder/Windparks eingeleitet. «Beschleunigung» bedeutet Einschränkung/Beschneidung der Bürgerrechte.

ENBW will 7 Windräder Umgebung Malsch auf Streuobstwiesen und Anhöhen aufstellen. Dazu gehört die Windenergiezone von 364 Hektar um den Neuenbürger Ortsteil Dennach, was eine Umzingelung durch Windkraftanlagen für das 700-Einwohnerdorf bedeutet. Geisterstrom – dahinter verbirgt sich eine Absurdität die ihresgleichen sucht: wenn der Wind stark bläst, produzieren die Windräder zu viel Strom und müssen wegen Überbelastung der Netze abgeschaltet werden. Oder, die Windräder erzeugen wegen Schwachwind zu wenig Strom. Die Anlagebetreiber jedoch erhalten ihr Geld aber trotzdem, als hätten sie den Strom produziert und eingespeist. Mit jedem Windrad steigen diese Zahlungen!

Kleiner Hoffnungsträger ist Nikolai Ziegler in Habecks Wirtschaftsministerium für „Internationale Wirtschaftsfragen“. Er bündelt und vertritt mit seiner Organisation – Bundesinitiative Vernunftkraft – alle lokalen Initiativen von Windkraftgegnern. Er sagt: «Habeck beschleunigt in die Sackgasse».

Top 3 und 4 – Kassenbericht
Kassiererin und Kassenprüfer legten zur Rechnungsprüfung den Kassenbericht für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 vor. Die vollständig und übersichtlich geführten Unterlagen, Einnahme- und Ausgabebelege, waren vollständig und korrekt.
Endrechnung:
Anfangsbestand:  374,03€
Einnahmen:        7590,00€
Ausgaben:            7620,53€
Stand:                     343,50€

Für Mitgliedsbeiträge und Spenden ab November 2022 bitte neue Kontodaten beachten:
IBAN DE25 6669 0000 0003 2792 94
VR Bank Pur e.G. Karlsruhe

Top 5 – Bericht über die Klage des VGH Mannheim
Bezüglich des Klageverfahrens gegen den Straubenhardter Windpark; dieser wurde schon am 12. April 2021 vom VGH Mannheim abgewiesen. Wörtlich: «Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. April 2021 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen».
Von einer Wiederaufnahme vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig wird wegen der enormen Kosten abgesehen. Der Kläger trägt sämtliche anfallenden Aufwendungen. Entscheidungsgründe lesen sich wie folgt: Die zulässige Berufung hat in Haupt- und Hilfsantrag keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Diese ist zwar zulässig, insbesondere ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger gemäß § 42 Abs. 2 VwGO wegen der Möglichkeit klagebefugt ist, dass auf sein Grundstück schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Lärm und Schattenwurf einwirken können. Am Maßstab der Vorschriften, deren Verletzung der Kläger nach Maßgabe des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes rügen kann (A.), und am Maßstab von §113 Abs.1 Satz 1 VwGO (B.) erweist sie sich aber als begründet.

A. Der Kläger vermag die Aufhebung bzw. Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der imissionsschutzrechtlichen Genehmigung zunächst nicht auf Grundlage der Vorschriften zu verlangen, deren Verletzung er nach Maßgabe des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes zu rügen vermag. Die Rügebefugnis des Klägers wird durch § 4 Abs. 1 UmwRG auf die dort näher bezeichneten (absoluten) Verfahrensfehler erstreckt. Die Bestimmung ist persönlich anwendbar, weil der Kläger eine natürliche Person §4 Abs.3 Satz 1 ist…..

Nicht auf einen Verfahrensfehler führt deshalb, dass einzelne Umweltauswirkungen nicht mit einer hinreichenden Tiefe ermittelt, einzelne Angaben fehlerhaft, Unterlagen unzureichend oder Bewertungen fragwürdig sind…. Es geht also nur um reine Formfehler und nicht um den Inhalt eines Gutachtens/Beschwerde.

Trotz der 3 Säulen der Aarhus-Konvention (aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sich in Entscheidungsprozesse einzubringen).

Zugang zu Umweltinformationen
Erst das Wissen über den Zustand unserer Umwelt macht die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsprozessen möglich. Behörden müssen nach der Aarhus-Konvention deshalb der Öffentlichkeit auf Antrag Umweltinformationen zur Verfügung stellen.

Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltschutz
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren kann dazu beitragen, dass Umwelt und Naturschutz gebührend berücksichtigt werden. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf nach der Aarhus-Konvention vor allem die Zulassung bestimmter Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen (insbesondere Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen).

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Damit jeder Einzelne seine Rechte auf Zugang zu Umweltinformationen und auf Verfahrensbeteiligung auch effektiv durchsetzen kann, sieht die Aarhus-Konvention Rechtsschutzmöglichkeiten für Einzelpersonen und Umweltverbände vor (siehe hierzu auch Handbook on Access to Justice). Ausdrückliches Ziel der Konvention ist es, der betroffenen Öffentlichkeit einen möglichst weiten Gerichtszugang zu gewähren.

Der Spagat zwischen Deutschland und der Aarhus-Konvention ist noch nicht gelungen! Somit ist es uns nicht möglich dort zu intervenieren. Auch ist es nicht möglich im Nachhinein in ein bereits laufendes Verfahren einzusteigen. (Lobau/ Österreich).

Erträge der Windindustriezone
Die vom TÜV durchgeführten Windmessungen im Straubenhardter Wald wurden auf einen Ertrag von 85.000 MWh prognostiziert. Mit diesem unrealistischem Wert wollten sich unsere erfahrenen Techniker in der BI nicht anschließen und stellten eigene Berechnungen auf. Aus 270.000 Windmessdaten des Deutschen Wetterdienstes 2013 ermittelten die Fachleute der BI eine erheblich niedrigere Prognose von nur 57.618 MWh Windstrom pro Jahr! Ökonomisch unsinnig, wie die Simmersfelder Anlagen. Mehr …

Infraschall
Die Bürgerinitiative hat Messungen von Infraschallemissionen der Windkraftanlagen in Straubenhardt in Auftrag gegeben, die von Dr. Frank Hase vom KIT durchgeführt werden. Diese Aufzeichnungen erfolgten im Zeitraum Juni 2021 bis April 2022 am Standort Dennach, Hauptstraße 59. Eine Auswertung lag zum Zeitpunkt der Versammlung noch nicht vor. Durch den Infraschall können auf Dauer schwerwiegende gesundheitsschädliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden. Fest steht, Infraschallwellen wirken auf das zentrale Nerven- und Verdauungssystem. Kopfschmerzen, Atemrhytmusstörungen, Schwindel, Erbrechen, Sehstörungen, Herzmuskel. Die Ärzte warnen besonders Patienten mit einem Herzschrittmacher oder implantiertem Defibrillator davor, sich nicht in der Nähe von Windkraftanlagen aufzuhalten, da lebensgefährliche Störungen ausgelöst werden können. Diese Bedrohung musste ein Mitglied unserer Bürgerinitiative erfahren. Leider stellt sich unsere Regierung quer, obwohl die Bundesärztekammer seit 2009 auf größere Studien dringt. (Fürsorge/Vorsorgepflicht des Staates 28 Absatz 1 Satz 1GG). Die wird darüber auf der Webseite informieren.

Top 6 – Diskussion und über das weitere Verhalten der Bürgerinitiative
Am 1. Februar ist das „Wind-an-Land Gesetz“ in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Genehmigungsverfahren für Windräder beschleunigt werden und zwingt die Länder 2% der Bundesfläche (Vorrangfläche) für Windenergie auszuweisen. Außerdem ist eine Bürgerbeteiligung weitestgehend nicht mehr zulässig. Problematisch ist der Einflussbereich für die anwohnende Bevölkerung. Des Weiteren wurde vereinbart, dass Axel Bott sich mit anderen Organisationen, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden zum Meinungsaustausch vernetzt und etwa alle 2 Monate oder nach Bedarf eine Videokonferenz einleitet. Erste Ergebnisse werden im April 2023 erwartet. Das Gemeindeblatt wird weiterhin etwa 1 x im Monat von Christel Olivier betreut.

Entlastung der Vorstandschaft
Alle Personen wurden einstimmig in ihren Ämtern durch die anwesenden Mitglieder bestätigt:
Heinz Hummel 1. Vorsitzender
Jürgen Falkenberg 2. Vorsitzender
Luciana Kalmbach Kassiererin
Heinz-Werner Kassenprüfer
Karin Exss Kassenprüferin.

Nachfolgende Fotos:
• Ingo Zerrer erläutert den duurchschnittlichen Stromertrag aus den badenwürttembergischen Windanlagen.
• Jürgen Falkenberg zeigt die Differenz auf, zwischen prognostiziertem und tatsächlichem Stromertrag.